CareLit Fachartikel
Unzulässige Internet-Schleichwerbung eines Arztes
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 173 bis 174
Dokument
88862
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des OLG München vom 20. Januar 2005 stellt das Gericht fest, die streitgegenständliche Broschüre sei objektiv geeignet, den Wettbewerb des Beklagten als Arzt und den Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln zu fördern. Die Broschüre befürworte den Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln und sei deshalb geeignet, sich nachfragefördernd auszuwirken.
Schlagworte
NAHRUNGSERGAENZUNG
Broschüre
Geeignet
Nahrungsergänzungsmitteln
Einem
Urteil
München
Januar
Stellt
Gericht
Streitgegenständliche
Objektiv
Wettbewerb
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt