In GemeinschaftOrgantransplantation im gesellschaftlichen Kontext heißt auch Interessenausgleich zwischen potentiellen Spendern und Empfängern
Gubernatis, G. · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2005 · Heft 7 · S. 8 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Transplantationsgesetz versucht einen Interessenausgleich innerhalb der Bevölkerung zu schaffen, das heißt, zwischen den Interessen der Patienten als wartende Empfänger auf eine Organ einerseits und dem Interesse aller Bürger als potentielle Organspender nach Schutz vor ungewollter Organentnahme andererseits. Für diese miteinander unvereinbaren Positionen gilt es , einen für möglichst viele Bürger akzeptablen Kompromiß zu finden. Nach der Erläuterung dieses Interessenausgleichs, den das Transplantationsgesetz schaffen will, geht der Autor auf die Themen Lebendspende und die Verantwortung der Krankenhäuser ei…