CareLit Fachartikel
Neue Anforderungen an Hilfsmittel gegenMDS stärkt Position der Pflegefachkräfte
Heinhold, H. · Heilberufe · 2006 · Heft 1 · S. 66 bis 68
Dokument
88901
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht, dass mit Wirkung ab Juni 2006 die Zulassungsbestimmungen für die neu geschaffene Produktgruppe 11 (= PG ii) im Hilfsmittelverzeichnis - Hilfsmittel gegen Dekubitus - in Kraft treten. Für eine Übergangsfrist von sechs Monaten dürfen die bisher zugelassenen Produkte dann noch unter den alten Hilfsmittelnummern vertrieben werden. Die Zulassungsprüfungen und Anträge für Produkte, die ab dem 1. Juni 2006 auf den Markt kommen, müssen den neuen Anforderungen entsprechen.
Schlagworte
BEHINDERUNG
THERAPIE
PFLEGEHILFSMITTEL
DEKUBITUSPROPHYLAXE
PATIENTEN
ZULASSUNG
FRAUEN
ES
BODEN
HEILBERUFE
KRANKHEIT
KONTRAINDIKATIONEN
EPIDERMIS
ULKUS
BLASE
HAUT