CareLit Fachartikel

Fahrlässige Tötung wegen pflichtwidrig gewährten Ausgangs

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 151 bis 152

Dokument
88920
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
151 bis 152
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Zweck einer psychiatrischen Unterbringung ist auch der Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren, die von der untergebrachten Person für die Allgemeinheit ausgehen. Die Gewährung von Lockerungen ist immer dann ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit ihres Missbrauchs besteht (§ 15 Abs. 3 Satz 3 BbgPsychKG).

Schlagworte

KOERPERVERLETZUNG PATIENTEN BEURTEILUNG ÄRZTE ORIENTIERUNG LEBEN MENSCHEN FRAUEN SCHULD PRIVATISIERUNG LANDESREGIERUNG KRANKHEIT THERAPIE Krankenhaus und Recht Frankfurt