CareLit Fachartikel
Fahrlässige Tötung wegen pflichtwidrig gewährten Ausgangs
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 151 bis 152
Dokument
88920
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zweck einer psychiatrischen Unterbringung ist auch der Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren, die von der untergebrachten Person für die Allgemeinheit ausgehen. Die Gewährung von Lockerungen ist immer dann ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit ihres Missbrauchs besteht (§ 15 Abs. 3 Satz 3 BbgPsychKG).
Schlagworte
KOERPERVERLETZUNG
Zweck
Psychiatrischen
Unterbringung
Schutz
Öffentlichkeit
Gefahren
Untergebrachten
Person
Allgemeinheit
Ausgehen
Gewährung
Lockerungen
Krankenhaus und Recht
Frankfurt