CareLit Fachartikel
Medikamentenerprobung per Kassenrezept ist nicht erlaubt- Regressforderung gegen Klinikdirektor
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 156 bis 163
Dokument
88922
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. Juli 2005 muss der Direktor einer Berliner Klinik 53.000 Euro Regress an die Betriebskrankenkasse City BKK bezahlen. Vorangegangen war der Vorwurf der City BKK, der Arzt habe im Jahr 1999 eine „Medikamentenerprobung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse“ vorgenommen. Der Arzt habe einem Patienten per Kassenrezept ein Arzneimittel verordnete, das für diese spezielle Anwendung nicht zugelassen gewesen sei.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BKK
BETRIEBSKRANKENKASSE
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHAUS
KRANKENHÄUSER
NAMEN
THERAPIE
PATIENTEN
HÖHE
ZULASSUNG
KONSENS
ZEIT
LEISTUNG
ILOPROST
DEUTSCHLAND