CareLit Fachartikel

Interessenausgleich; Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Sozialauswahl § 1 Abs. 1, §§ 17 ff. , § 23 Abs. 1 KSchG

ZFSH/SGB, Starnberg · 2005 · Heft 12 · S. 747 bis 752

Dokument
88949
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
747 bis 752
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

1. § 17 Abs. 1 KSchG ist unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27. 1. 2005 (Rs. C- 188/03 - I. J. ./. W. K. , NZA 2005, 213 ff. ) gemeinschaftsrechtskonform dahingehend aus zulegen, dass unter dem Begriff Entlassung in § 17 Abs. 1 KSchG die Abgabe der Kündigungserklärung durch den Arbeitgeber zu verstehen ist. 2. § 17 Abs. 1 KSchG enthält ein gesetzliches Verbot, anzeigepflichtige Kündigungen vor Anzeige bei der Agentur für Arbeit auszusprechen. Rechtsfolge des Verstoßes gegen dieses gesetzliche Verbot ist unter Berücksichtigung des gemeinschaftsrechtlichen Effektivitätsund Äq…

Schlagworte

KUENDIGUNG ARBEIT ES RECHTSPRECHUNG VERTRAUEN ZEIT NAMEN SCHREIBEN BERLIN ARBEITSVERHÄLTNIS SPEZIALISIERUNG RICHTLINIE ZIELE LÖSUNGEN SICHERHEIT ARBEITSLOSIGKEIT