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Gelb als BenutzungsmarkeHanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Dezember 2003, 5 U 36/03 (rechtskräftig)

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 178 bis 183

Dokument
88965
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
178 bis 183
Erschienen: 2005-12-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

1. Der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und das Ausschöpfen dieser Frist lässt nicht bereits die Dringlichkeit des Verfügungs Verfahrens entfallen. 2. Es besteht keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Hersteller von Baby Kindernahrung allein an der Farbe Gelb als Hintergrundfarbe für seine Verpackungen Benutzungsmarke erworben hat. 3. Zur Verwechslungsgefahr zwischen zwei gelben Verpackungen für Milchbreie.

Schlagworte

URTEIL VERBOT RECHTSPRECHUNG NAHRUNGSMITTEL BESCHREIBUNG ZULASSUNG WERBUNG FORTBILDUNG ES WAHRSCHEINLICHKEIT FARBE PERSONEN ELEMENTE GESUNDHEIT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL BEURTEILUNG