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Gelb als BenutzungsmarkeHanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Dezember 2003, 5 U 36/03 (rechtskräftig)
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 12 · S. 178 bis 183
Dokument
88965
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und das Ausschöpfen dieser Frist lässt nicht bereits die Dringlichkeit des Verfügungs Verfahrens entfallen. 2. Es besteht keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Hersteller von Baby Kindernahrung allein an der Farbe Gelb als Hintergrundfarbe für seine Verpackungen Benutzungsmarke erworben hat. 3. Zur Verwechslungsgefahr zwischen zwei gelben Verpackungen für Milchbreie.
Schlagworte
URTEIL
VERBOT
RECHTSPRECHUNG
NAHRUNGSMITTEL
BESCHREIBUNG
ZULASSUNG
WERBUNG
FORTBILDUNG
ES
WAHRSCHEINLICHKEIT
FARBE
PERSONEN
ELEMENTE
GESUNDHEIT
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
BEURTEILUNG