Abfindung bei Ablehnung eines anderen Arbeitsplatzes
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 1 · S. 36 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des BAG vom 21. April 2005. Das Urteil zeigt, dass ein anderer Arbeitsplatz im S.d. § 4 des TV soziale Absicherung jede Beschäftigung ist, der im Vergleich zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit andere Vertragsbedingungen zugrunde liegen. Es wird festgestellt, dies treffe auf eine Beschäftigung an einem anderen Arbeitsort mit geänderter Tätigkeit, mit einem abweichenden Arbeitsvolumen, mit veränderter Vergütung, auch auf eine andere Beschäftigung bei einem anderen als bei dem bisherigen Arbeitgeber zu. Mit persönlichen und familiären Gründen kann die Unzumutbarkeit des Arbeitsplatzes nicht…