CareLit Fachartikel
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer stationär vorgenommenen Zwangsmedikation
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 39 bis 42
Dokument
89038
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragen der Zwangsbehandlung, insbesondere der Zwangsmedikation, sowie die hiermit verbundenen betreuungsrechtlichen Problemstellungen sind in psychiatrischen Kliniken tägliche Praxis. Dennoch bestehen immer wieder Unsicherheiten bei den Verantwortlichen, ob im konkreten Einzelfall eine Zwangsmedikation erfolgen kann oder diese unterbleiben muss. Auch vorliegend hatte das Oberlandesgericht die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Regelung des § 1906 BGB als hinreichende formelle Rechtsgrundlage für eine stationäre Zwangsbehandlung angesehen werden kann.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
VORSCHRIFTEN
EINWILLIGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ARZNEIMITTEL
PflegeRecht
Neuwied