Initiativrecht des Personalrats - Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems - Mitbestimmung bei Einführung technischer Überwachungseinrichtungen
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 43 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitbestimmung des Personalrats besteht auch bei der Einführung und Einwendungen technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten und Leistung der Beschäftigten zu überwachen (§ 75 III Nr. 17 HessPersVG). Schutzzweck der Norm ist es, den Überwachungsdruck, der während der Arbeit durch technische oder elektronische Kontrolleinrichtungen bei den Beschäftigten entstehen kann, auf das unvermeidbare Maß zu beschränken und so der Entstehung eines Anpassungsdrucks vorzubeugen. Ein Mitbestimmungsrecht kommt zunächst bei solchen technischen Einrichtungen in Betracht, die eine Aussage unmittelbar über Leist…