CareLit Fachartikel

Initiativrecht des Personalrats - Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems - Mitbestimmung bei Einführung technischer Überwachungseinrichtungen

PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 43 bis 47

Dokument
89039
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
43 bis 47
Erschienen: 2006-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Mitbestimmung des Personalrats besteht auch bei der Einführung und Einwendungen technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten und Leistung der Beschäftigten zu überwachen (§ 75 III Nr. 17 HessPersVG). Schutzzweck der Norm ist es, den Überwachungsdruck, der während der Arbeit durch technische oder elektronische Kontrolleinrichtungen bei den Beschäftigten entstehen kann, auf das unvermeidbare Maß zu beschränken und so der Entstehung eines Anpassungsdrucks vorzubeugen. Ein Mitbestimmungsrecht kommt zunächst bei solchen technischen Einrichtungen in Betracht, die eine Aussage unmittelbar über Leist…

Schlagworte

PERSONALRAT MITBESTIMMUNG ANGESTELLTER PflegeRecht Neuwied