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Das UrteilBundesgerichtshof: Einzelzimmerzuschlag setzt Vereinbarung im Heimvertrag voraus
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 1 · S. 27 bis 28
Dokument
89043
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 13. 10. 2005, Az. : IM ZR 400/04 In Heimverträgen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung bedarf die Gewährung und Berechnung von Zusatzleistungen - hier Einzelzimmer in Pflegeheimen - der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Fehlt es hieran, hat der Heimträger wegen der Nutzung einer solchen Zusatzleistung auch keinen Bereicherungsanspruch.
Schlagworte
HEIMTRAEGER
HÖHE
GESUNDHEIT
ZEIT
DOKUMENTATION
LEISTUNG
RISIKO
Altenheim
Hannover