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EntgelterhöhungenEndlich geklärt: 4-Wochen-Frist für Erhöhungen des Heimentgelts beginnt mit der Aufforderung zu Verhandlungen

Richter, R. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 1 · S. 29

Dokument
89044
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Richter, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
29
Erschienen: 2006-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die 4-Wochen-Frist zur Ankündigung einer Erhöhung der Heimentgelte an die Bewohner nach § 7 Abs. 3 HeimG beginnt mit der Benachrichtigung der (geplanten) vorgesehenen Erhöhung gegenüber den Bewohnern und nicht erst mit der Bekanntgabe des Verhandlungsergebnisses.

Schlagworte

ENTGELTSYSTEME GESETZ URTEIL ALTENHEIM Hannover