CareLit Fachartikel
EntgelterhöhungenEndlich geklärt: 4-Wochen-Frist für Erhöhungen des Heimentgelts beginnt mit der Aufforderung zu Verhandlungen
Richter, R. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 1 · S. 29
Dokument
89044
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 4-Wochen-Frist zur Ankündigung einer Erhöhung der Heimentgelte an die Bewohner nach § 7 Abs. 3 HeimG beginnt mit der Benachrichtigung der (geplanten) vorgesehenen Erhöhung gegenüber den Bewohnern und nicht erst mit der Bekanntgabe des Verhandlungsergebnisses.
Schlagworte
ENTGELTSYSTEME
GESETZ
URTEIL
ALTENHEIM
Hannover