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ArbeitsvertragBundesarbeitsgericht: Zweifel bei Auslegung von Formulararbeitsverträgen gehen zu Lasten des Arbeitgebers

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 1 · S. 30 bis

Dokument
89045
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
30 bis
Erschienen: 2006-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 9.11.2005, Az.: 5 AZR 128/05 Bei nicht tarifgebundenen Parteien des Arbeitsvertrages kann die Geltung tariflicher Vorschriften allein durch eine entsprechende Verweisung im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ob die Parteien eine statische Verweisung auf das bei Vertragsabschluss geltende Tarifrecht oder eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Tarifrecht vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Zweifel bei der Auslegung von Formulararbeitsverträgen gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Schlagworte

VERGUETUNG BERATER HÖHE KRANKENPFLEGEPERSONAL Altenheim Hannover