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ArbeitsvertragBundesarbeitsgericht: Zweifel bei Auslegung von Formulararbeitsverträgen gehen zu Lasten des Arbeitgebers
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 1 · S. 30 bis
Dokument
89045
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 9.11.2005, Az.: 5 AZR 128/05 Bei nicht tarifgebundenen Parteien des Arbeitsvertrages kann die Geltung tariflicher Vorschriften allein durch eine entsprechende Verweisung im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ob die Parteien eine statische Verweisung auf das bei Vertragsabschluss geltende Tarifrecht oder eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Tarifrecht vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Zweifel bei der Auslegung von Formulararbeitsverträgen gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Schlagworte
VERGUETUNG
BERATER
HÖHE
KRANKENPFLEGEPERSONAL
Altenheim
Hannover