CareLit Fachartikel
Fristlose Kündigung wegen der Annahme von Geldgeschenken
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 1 · S. 6 bis 7
Dokument
89064
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das LAG Schleswig-Holstein stellt in seinem Urteil vom 27. Oktober 2004 fest, dass für einen Betreuer mit dem Aufgabengebiet Vermögenssorge die unmittelbare Verquickung vermeintlich privater geldlicher Angelegenheiten mit den Amtspflichten unentschuldbar und nicht erlaubt ist.
Schlagworte
KUENDIGUNG
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEITSWESEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
TOD
BESTATTUNG
HÖHE
VERHALTEN
UROLOGIE
LEISTUNG
HEPATITIS
NEUTRONEN
PATIENTEN
INFEKTION
Rechtsdepesche
Köln