CareLit Fachartikel
Fristlose Kündigung wegen der Annahme von Geldgeschenken
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 1 · S. 6 bis 7
Dokument
89064
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das LAG Schleswig-Holstein stellt in seinem Urteil vom 27. Oktober 2004 fest, dass für einen Betreuer mit dem Aufgabengebiet Vermögenssorge die unmittelbare Verquickung vermeintlich privater geldlicher Angelegenheiten mit den Amtspflichten unentschuldbar und nicht erlaubt ist.
Schlagworte
KUENDIGUNG
Schleswig-Holstein
Stellt
Seinem
Urteil
Oktober
Einen
Betreuer
Aufgabengebiet
Vermögenssorge
Unmittelbare
Verquickung
Vermeintlich
Rechtsdepesche
Köln