CareLit Fachartikel
Anspruch eines Bewohners einer Behinderteneinrichtung auf häusliche Krankenpflege
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 1 · S. 10 bis 11
Dokument
89067
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 1. September 2005 stellt das BSG fest, dass die Sozialhilfeträger und nicht die Krankenversicherer zur Kostenübernahme verpflichtet sind, wenn ein pflegebedürftiger Bewohner einer Einrichtung der Behindertenhilfe die Kosten für die medizinische Behandlungspflege nicht selbst aufbringen kann.
Schlagworte
HAUSHALT
SPEZIELLE PFLEGE
KOSTEN
GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG
Seinem
Urteil
September
Stellt
Sozialhilfeträger
Krankenversicherer
Kostenübernahme
Verpflichtet
Pflegebedürftiger
Bewohner
Einrichtung
Behindertenhilfe