CareLit Fachartikel
Verwendung eines Bettgitters, Bettgurtes oder Bettnests
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 1 · S. 17 bis 19
Dokument
89071
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird eine Entscheidung des OLG München vom 29. Juli 2005. Das Gericht vertritt die Auffassung, je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles können freiheitsentziehende Maßnahmen, die zur Vermeidung von Sturzgefahren für den Betroffenen während der Nacht vorgesehen sind, unverhältnismäßig und damit nicht genehmigungsfähig sein. Dies ist dann der Fall, wenn er auch in einem sog. Bettnest (Matratze am Boden, umgeben von zusätzlichen Postern) schlafen kann.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
DEMENZ
UNTERBRINGUNG
STURZ
FIXIERUNG
Rechtsdepesche
Köln