CareLit Fachartikel

Verwendung eines Bettgitters, Bettgurtes oder Bettnests

Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 1 · S. 17 bis 19

Dokument
89071
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 3
Seiten
17 bis 19
Erschienen: 2006-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird eine Entscheidung des OLG München vom 29. Juli 2005. Das Gericht vertritt die Auffassung, je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles können freiheitsentziehende Maßnahmen, die zur Vermeidung von Sturzgefahren für den Betroffenen während der Nacht vorgesehen sind, unverhältnismäßig und damit nicht genehmigungsfähig sein. Dies ist dann der Fall, wenn er auch in einem sog. Bettnest (Matratze am Boden, umgeben von zusätzlichen Postern) schlafen kann.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG DEMENZ UNTERBRINGUNG STURZ FIXIERUNG Rechtsdepesche Köln