CareLit Fachartikel

Zwei Jahre zur Probe?

Berger-Delhey, U. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 2 · S. 74 bis 75

Dokument
89170
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Berger-Delhey, U.
Ausgabe
Heft 2 / 2006
Jahrgang 20
Seiten
74 bis 75
Erschienen: 2006-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Einführung einer Probezeit, die bis zu 24 Monate dauert bei gleichzeitiger Abschaffung der rein zeitlichen Befristung von Arbeitsverträgen stieße nach Meinung des Autors nicht auf grundsätzliche rechtliche Bedenken. Für die Praxis würde dies aber bedeuten, mit dem Wegfall der Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag in bis zu drei Abschnitten für insgesamt zwei Jahre befristen zu können, ein wichtiges Element der Flexibilität zu verlieren.

Schlagworte

TAETIGKEIT Zeitschrift für Tarifrecht München