CareLit Fachartikel
Zwei Jahre zur Probe?
Berger-Delhey, U. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 2 · S. 74 bis 75
Dokument
89170
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einführung einer Probezeit, die bis zu 24 Monate dauert bei gleichzeitiger Abschaffung der rein zeitlichen Befristung von Arbeitsverträgen stieße nach Meinung des Autors nicht auf grundsätzliche rechtliche Bedenken. Für die Praxis würde dies aber bedeuten, mit dem Wegfall der Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag in bis zu drei Abschnitten für insgesamt zwei Jahre befristen zu können, ein wichtiges Element der Flexibilität zu verlieren.
Schlagworte
TAETIGKEIT
Zeitschrift für Tarifrecht
München