Der neue Tarifvertrag TVöD: Mehr Flexibilität und ProduktivitätDie Prozessabläufe müssen den Arbeitszeitmodellen angepasst werden
Finklenburg, J. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2006 · Heft 1 · S. 29 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das neue Tarifrecht TVöD, das seit Oktober 2005 gilt, setzt als erster Arbeitsvertrag die EU-Richtlinie und das deutsche Arbeitszeitgesetz um. Es schafft für die Krankenhäuser der Kommunen und des Bundes die Möglichkeit flexible Arbeitszeitmodeile umzusetzen. Das führt nicht zwingend zu steigenden Kosten, erhöht aber Produktivität und Wirtschaftlichkeit. Überstundenzuschläge gehören bei guter Planung der Vergangenheit an. Allerdings verlangt der TVöD aktives Handein der Betriebsparteien. Das neue Tarifrecht setzt auf die Betriebsebene. Auch die Arbeitsabläufe müssen an geänderte Arbeitszeitmodelle angepasst werd…