CareLit Fachartikel
Bedarfsplanung durch Rentenversicherer ist rechtswidrigEs lohnt sich, für den Versorgungsvertrag zu streiten, aber er ist keine Belegungsgarantie
Thier, U. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2006 · Heft 1 · S. 74 bis 77
Dokument
89235
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Praxis der Rentenversicherungsträger, Anträge auf Abschluss eines Versorgungsvertrages wegen mangelnden Bedarfs abzulehnen, ist rechtswidrig. Gegen eine derartige Ablehnung, den Rechtsweg zu beschreiten, verspricht Erfolg, wenn die anderen Voraussetzungen - insbesondere die fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit der Reha-Klinik - erfüllt werden. Mit Erstreiten des Versorgungsvertrages ist aber keine Belegungsgarantie der Reha-Klinik durch die Rentenversicherungsträger gegeben.
Schlagworte
REHABILITATION
BEDARFSPLANUNG
RENTENVERSICHERUNG
RECHT
REHABILITATIONSEINRICHTUNG
WIRTSCHAFTLICHKEIT
ES
PRAXIS
EIGNUNG
ZEIT
KRANKHEIT
MENSCHEN
LEISTUNG
EIGENTUM
VERTRÄGE
CHARAKTER