CareLit Fachartikel
Wandel der ordnungspolitischen Vorstellungen Parallele Kompetenz von Bund und Ländern behindert klare Verantwortungszuweisung.
Bruckenberger, E. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2006 · Heft 2 · S. 202 bis 203
Dokument
89249
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Planungsmaßstab für die Krankenhausplanung ist der tatsächliche Bedarf. Nach der heutigen Rechtslage sind die Krankenhäuser und nicht die darin erbrachten Leistungen Gegenstand der kapazitätsorientierten Krankenhausplanung nach dem KHG. Ungeklärt ist, ob künftig die Gestaltung der Krankenhausstrukturen im Rahmen eines marktwirtschaftlich orientierten Systems erfolgen soll, oder wie bisher im Wege der föderalen Krankenhausplanung.
Schlagworte
QUALITAETSSICHERUNG
Krankenhausplanung
Planungsmaßstab
Tatsächliche
Bedarf
Heutigen
Rechtslage
Krankenhäuser
Darin
Erbrachten
Leistungen
Gegenstand
Kapazitätsorientierten
Deutsches Ärzteblatt
Köln