CareLit Fachartikel

Die Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts desBetreuten

Wüstenberg, D. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2006 · Heft 2 · S. 12 bis 15

Dokument
89274
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Wüstenberg, D.
Ausgabe
Heft 2 / 2006
Jahrgang 15
Seiten
12 bis 15
Erschienen: 2006-02-03 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der rechtliche Betreuer hat die moralische Pflicht, eine Straftat gegen den Betreuten wegen Verletzung dessen sexuellen Selbstbestimmungsrechts anzuzeigen. Eine gesetzliche Pflicht zum Stellen eines Strafantrags besteht, weil die Straftaten nach den §§ 174 ff. Strafgesetzbuch (StGB) keine Antragsdelikte sind (vgl. §§ 230 Abs. 1, 77 Abs. 1, Abs. 3 StGB bezüglich der Körperverletzung) nur dann, wenn er den Täter kennt und dessen Bestrafung vereitelt (§ 258 StGB, vgl. auch § 138 StGB). Einschlägigen Äußerungen des gegebenenfalls auch geschäftsunfähigen Betreuten sollte der Betreuer in jedem Fall nachgehen (§ 1901 A…

Schlagworte

SEXUALITAET MENSCHEN ES LITERATUR AGGRESSION PRAXIS PATIENTEN PERSONEN BEURTEILUNG UNSICHERHEIT PERSÖNLICHKEIT ÄRZTE ZWANG LIEBE VERHALTEN SEXUALITÄT