CareLit Fachartikel

Zur Nachzulassung für ein Arzneimittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 39 bis 42

Dokument
89306
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
39 bis 42
Erschienen: 2006-01-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall begehrte die Antragstellerin eine Nachzulassung für ihre Arzneimittel mit dem Namen x. Erteilt wurde die Nachzulassung für das Arzneimittel mit dem Namen y mit der Begründung, dass der Name x wegen Irreführung nicht zugelassen werden könne. Zugleich gab die Behörde der Antragstellerin auf, den Namen y durchgängig zu verwenden.

Schlagworte

BEHOERDE Pharma Recht Frankfurt