CareLit Fachartikel
Zur Nachzulassung für ein Arzneimittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 39 bis 42
Dokument
89306
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall begehrte die Antragstellerin eine Nachzulassung für ihre Arzneimittel mit dem Namen x. Erteilt wurde die Nachzulassung für das Arzneimittel mit dem Namen y mit der Begründung, dass der Name x wegen Irreführung nicht zugelassen werden könne. Zugleich gab die Behörde der Antragstellerin auf, den Namen y durchgängig zu verwenden.
Schlagworte
BEHOERDE
Pharma Recht
Frankfurt