CareLit Fachartikel
Ärztliche Dokumentationspflicht und Einsichtsrecht des Patienten in Krankenunterlagen
Angela Hollmann · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1981 · Heft 11 · S. 343-344
Dokument
893109
CareLit-ID
Jahr
1981
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der Arzt ist zur Dokumentation des ärztlichen Geschehens verpflichtet. Die Dokumentation muß vollständig sein. Sie fällt, von Krankenscheinsammlungen abgesehen, nicht unter die Datenschutzgesetze, da sie nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt ist. Der Patient hat zwar Anspruch auf Aufklärung über das, was mit ihm geschieht oder geschehen ist, ein unmittelbares Einsichtsoder gar Herausgaberecht muß ihm aber in seinem eigenen Interesse versagt werden.
Schlagworte
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift