Notfallarzt und Leichenschau
H. J. Mallach, H. Narr · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1980 · Heft 45 · S. 1561-1563
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die derzeit geltenden Gesetze und Verordnungen der Bundesländer einschließlich West-Berlin – so auch das Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg, in Kraft getreten am 1.1.1971 -verpflichten die Ärzte in Praxis und Krankenanstalt, auf Anforderung in der Regel unverzüglich die Leichenschau vorzunehmen. Art und Ausmaß dieser Leichenschau variieren in den Vorschriften von Land zu Land. So hat der Arzt in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die Leiche »persönlich zu besichtigen«, in Nordrhein-Westfalen »persönlich zu besichtigen und zu untersuchen«. Bremen, Hessen und Niedersachsen schreiben eine »…