CareLit Fachartikel
Diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen bedürfen grundsätzlich der Einwilligung des Patienten
Schell Neuss, W. · intensiv, Stuttgart · 2006 · Heft 1 · S. 41 bis 46
Dokument
89365
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die wirksame Einwilligung des Patienten setzt voraus, dass dieser das Wesen, die Bedeutung, die Tragweite der vorgesehenen diagnostischen, therapeutischen bzw. pflegerischen Maßnahme erkannt hat. Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen, das unmittelbar aus den Artikeln 1 und 2 Grundgesetz (GG) abzuleiten ist.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
Einwilligung
Wirksame
Setzt
Voraus
Wesen
Bedeutung
Tragweite
Vorgesehenen
Diagnostischen
Therapeutischen
Pflegerischen
Maßnahme
intensiv
Stuttgart