Kosten für Fotokopien von Krankenunterlagen
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1993 · Heft 18 · S. 679-680
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BHG) hat der Patient gegenüber dem Arzt grundsätzlich Anspruch auf Hinsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, soweit sie Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (Medikation, Operation usw.) enthalten (1). Hinsichtlich der Form der Hinsichtsgewährung geht der BGH davon aus, daß die Hinsichtnahme durch den Patienten im Regelfall im Rahmen eines Arztgespräches erfolgt, billigt jedoch darüber hinaus dem Patienten einen Anspruch auf Überlassung der Aufzeichnungen zum selbständigen Studium zu, wobei…