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Mein Frei gehört mir

Bangert, H. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2006 · Heft 2 · S. 94 bis 95

Dokument
89430
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Bangert, H.
Ausgabe
Heft 2 / 2006
Jahrgang 7
Seiten
94 bis 95
Erschienen: 2006-02-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Mein Frei gehört mir! - eigentlich ist dies eine Selbstverständlichkeit. Der Arbeitgeber zahlt Gehalt für eine genau festgelegte Zeit, in der die angewiesenen Arbeiten zu erledigen sind, dies regelt der Arbeits-, beziehungsweise Tarifvertrag. Für die Freizeit gibts kein Gehalt, daher hat der Arbeitgeber auch kein Recht, Arbeitsleistungen oder Arbeitsbereitschaft zu erwarten.

Schlagworte

ARBEITGEBER NOTFALL ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT URLAUB KIND ARBEITSLEISTUNG PRAXIS MENSCHEN PERSONEN ES NOTFÄLLE DRUCK FRAUEN ELTERN INTUITION