CareLit Fachartikel
Mein Frei gehört mir
Bangert, H. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2006 · Heft 2 · S. 94 bis 95
Dokument
89430
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mein Frei gehört mir! - eigentlich ist dies eine Selbstverständlichkeit. Der Arbeitgeber zahlt Gehalt für eine genau festgelegte Zeit, in der die angewiesenen Arbeiten zu erledigen sind, dies regelt der Arbeits-, beziehungsweise Tarifvertrag. Für die Freizeit gibts kein Gehalt, daher hat der Arbeitgeber auch kein Recht, Arbeitsleistungen oder Arbeitsbereitschaft zu erwarten.
Schlagworte
ARBEITGEBER
NOTFALL
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
URLAUB
KIND
ARBEITSLEISTUNG
PRAXIS
MENSCHEN
PERSONEN
ES
NOTFÄLLE
DRUCK
FRAUEN
ELTERN
INTUITION