Zumutbarkeit der Heranziehung zum ärztlichen Notfalldienst – Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 31. 10. 1990
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1991 · Heft 21 · S. 832-834
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Eine Zahnärztekammer (Beklagte) führte zum 1. Januar 1990 den zahnärztlichen Notfalldienst ein. Die Notfalldienstregelung sieht vor, daß jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin innerhalb von 56 Wochen eine Woche lang den Notfalldienst zu verrichten hat. Die Klägerin wurde entsprechend einer Notfalldienstliste in der Zeit vom 26. März bis 1. April 1990 zum Notfalldienst herangezogen. Hiergegen erhob sie Widerspruch, im wesentlichen mit der Begründung, sie werde durch den einwöchigen Notfalldienst unzumutbar belastet. Es werde von ihr auch etwas Unmögliches verlangt, weil sie ohne Zahnarzthelferinnen ih…