Berufsschulpflicht für auszubildende Arzthelferinnen außerhalb der Ferien
H. Kamps · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1986 · Heft 38 · S. 1455
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Ärzte bemühen sich regelmäßig, wenn sie Arzthelferinnen ausbilden, ihren Urlaub in Zeiten zu legen, die mit den Berufsschulferien übereinstimmen. Wenn dies aus betrieblichen Gründen allerdings nicht gelingt, fragt es sich, ob die Auszubildende auch in sprechstundenfreien Zeiten, die außerhalb der Berufsschulferien liegen, zum Besuch der Berufsschule verpflichtet ist und vom ausbildenden Arzt dazu angehalten werden muß. Außerdem ist zu entscheiden, ob der Arzt aus betrieblichen Gründen die gesamte der Auszubildenden zustehende Urlaubszeit in eine Zeit legen darf, in der keine Berufsschulferien lie…