Ankündigung einer ausgelagerten Arztpraxis im Branchentelefonbuch – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. 11. 1997
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1998 · Heft 30 · S. 918-920
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach § 18 Absatz 2 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung der Beschlüsse des 100. Deutschen Ärztetages 1997 (MBO-Ä 1997) darf der Arzt in räumlicher Nähe zum Ort seiner Niederlassung Untersu-chungs- und Behandlungsräume ausschließlich für spezielle Untersuchungs- oder Behandlungszwecke unterhalten, in denen er seine Patienten nach Aufsuchen seiner Praxis versorgt. Diese ausgelagerten Praxisräume darf der Arzt nach Genehmigung durch die Ärztekammer mit einem Hinweisschild kennzeichnen, welches seinen Namen, seine Arztbezeichnung und den Hinweis «Untersuchungsr…