CareLit Fachartikel

Die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes- Rechtsgrundlagen und Arbeitszeitmodelle (Teil 1)

Mühle, S.; München, F. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 2 · S. 52 bis 59

Dokument
89487
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Mühle, S.; München, F.
Ausgabe
Heft 2 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
52 bis 59
Erschienen: 2006-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitszeitgesetz ist seit 01.01.2004 in Kraft. Aufgrund der Übergangsregelung des § 25 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wurden in vielen Einrichtungen notwendige Entscheidungen zur Arbeitszeitorganisation aufgeschoben. Der Bundesgesetzgeber hat die Übergangsregelung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2006 verlängert. Allerdings gilt diese Übergangsregelung nicht für Einrichtungen, die in den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) oder andere Tarifverträge überführt wurden. Zudem ist mit einer weiteren Verlängerung der Übergangsfrist nicht zu rechnen. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf.

Schlagworte

TARIFVERTRAG BAT ARBEITSZEIT GESETZ REFORM TVOED ES PflegeRecht Neuwied