Die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes- Rechtsgrundlagen und Arbeitszeitmodelle (Teil 1)
Mühle, S.; München, F. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 2 · S. 52 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitszeitgesetz ist seit 01.01.2004 in Kraft. Aufgrund der Übergangsregelung des § 25 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wurden in vielen Einrichtungen notwendige Entscheidungen zur Arbeitszeitorganisation aufgeschoben. Der Bundesgesetzgeber hat die Übergangsregelung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2006 verlängert. Allerdings gilt diese Übergangsregelung nicht für Einrichtungen, die in den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) oder andere Tarifverträge überführt wurden. Zudem ist mit einer weiteren Verlängerung der Übergangsfrist nicht zu rechnen. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf.