CareLit Fachartikel

Vergütung einer ausschließlich im Bereitschaftsdienst eingesetzten Arbeitnehmerin

PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 2 · S. 70 bis 74

Dokument
89490
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
70 bis 74
Erschienen: 2006-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin war als teilzeitbeschäftigte Krankenschwester bei der Beklagten ausschließlich im Bereitschaftsdienst der Stufe C tätig, die im Grundsatz zu 40 Prozent als Arbeitszeit gewertet wurde. Vorliegend streiten die Parteien über die Höhe der Vergütung für die Leistung von Bereitschaftsdiensten. Insbesondere begehrt die Klägerin die Zahlung eines anteiligen Ortszuschlages und einer anteiligen allgemeinen Zulage. Das Landesarbeitsgericht hatte somit die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die von der Klägerin geleisteten Bereitschaftsdienste im vollen Umfang auch in vergütungsrechtlicher Hinsicht als Arbeitszeite…

Schlagworte

VERGUETUNG HÖHE LEISTUNG RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG PflegeRecht Neuwied