Vergütung einer ausschließlich im Bereitschaftsdienst eingesetzten Arbeitnehmerin
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 2 · S. 70 bis 74
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin war als teilzeitbeschäftigte Krankenschwester bei der Beklagten ausschließlich im Bereitschaftsdienst der Stufe C tätig, die im Grundsatz zu 40 Prozent als Arbeitszeit gewertet wurde. Vorliegend streiten die Parteien über die Höhe der Vergütung für die Leistung von Bereitschaftsdiensten. Insbesondere begehrt die Klägerin die Zahlung eines anteiligen Ortszuschlages und einer anteiligen allgemeinen Zulage. Das Landesarbeitsgericht hatte somit die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die von der Klägerin geleisteten Bereitschaftsdienste im vollen Umfang auch in vergütungsrechtlicher Hinsicht als Arbeitszeite…