Schriftformerfordernis in Heimverträgen bei Gewährung und Berechnung von Zusatzleistungen
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 2 · S. 80 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Kern geht es vorliegend zum einen um die Frage der sorgfältigen Dokumentation und zum anderen um die Frage der zeitnahen betriebswirtschaftlichen Umsetzung festgestellter Dokumentationsmängel. Nach dem Heimgesetz gilt für Heimverträge kein Schriftformerfordernis, d.h. mündliche Abreden begründen einen Vertrag. Die Inhalte sind dem Bewohner jedoch vor Vertragsabschluss schriftlich zu bestätigen. § 5 Abs. 5 HeimG schreibt zudem vor, daß die Vertragsinhalte bei Verträgen, die mit Bewohnern, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, geschlossen werden, die zwingenden Vorschriften der Pflegeversicherung…