CareLit Fachartikel

Der Vertreiber von Einmal-Beatmungsmasken darf deren Aufbereitung und Wiederverwendung empfehlen

PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 2 · S. 92 bis 96

Dokument
89494
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
92 bis 96
Erschienen: 2006-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Zwar geht es in dem vorliegenden Fall um eine wettbewerbsrechtliche Angelegenheit, doch tangiert die vorliegende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz auch und gerade die Frage, ob die Angabe des Herstellers, das Medizinprodukt sei nur zur einmaligen Benutzung bestimmt, zur Zweckbestimmung desselben rechnet und ob somit die Aufbereitung und Wiederverwendung des Einmalprodukts unzulässig ist. Diese Frage, die im juristischen Schrifttum kontrovers diskutiert wird und für Krankenhausträger und deren pflegerisches und ärztliches Personal von nicht unerheblicher Relevanz ist, war nun erstmalig Gegenstand einer…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ERLASS GESUNDHEIT MEDIZINPRODUKT PflegeRecht Neuwied