Der Vertreiber von Einmal-Beatmungsmasken darf deren Aufbereitung und Wiederverwendung empfehlen
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 2 · S. 92 bis 96
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwar geht es in dem vorliegenden Fall um eine wettbewerbsrechtliche Angelegenheit, doch tangiert die vorliegende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz auch und gerade die Frage, ob die Angabe des Herstellers, das Medizinprodukt sei nur zur einmaligen Benutzung bestimmt, zur Zweckbestimmung desselben rechnet und ob somit die Aufbereitung und Wiederverwendung des Einmalprodukts unzulässig ist. Diese Frage, die im juristischen Schrifttum kontrovers diskutiert wird und für Krankenhausträger und deren pflegerisches und ärztliches Personal von nicht unerheblicher Relevanz ist, war nun erstmalig Gegenstand einer…