CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen MobbingLAG Rheinland-Pfalz vom 4.10.2005 (5 Sa 140/05)
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 3 · S. 38 bis 40
Dokument
89550
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Zusammenarbeiten mit anderen Mensche ist es immanent, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben können. Diese sind nicht immer Ausdruck des Ziels, den anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen. Überschreiten jedoch die Art und die Schwere der Entgleisungen die Grenze sozialadäquaten Verhaltens, kann dies eine Schadensersatzanspruch begründen.
Schlagworte
SCHMERZENSGELD
KRANKENHAUS
MOBBING
Rechtsdepesche
Köln