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Schadensersatz wegen MobbingLAG Rheinland-Pfalz vom 4.10.2005 (5 Sa 140/05)

Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 3 · S. 38 bis 40

Dokument
89550
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 3
Seiten
38 bis 40
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Dem Zusammenarbeiten mit anderen Mensche ist es immanent, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben können. Diese sind nicht immer Ausdruck des Ziels, den anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen. Überschreiten jedoch die Art und die Schwere der Entgleisungen die Grenze sozialadäquaten Verhaltens, kann dies eine Schadensersatzanspruch begründen.

Schlagworte

SCHMERZENSGELD KRANKENHAUS MOBBING Rechtsdepesche Köln