CareLit Fachartikel
Schadensersatzanspruch wegen Verweigerung der Einstellung der künstlichen ErnährungLG Traunstein vom 7.12.2005 (3 0 314/04)
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 3 · S. 49 bis 50
Dokument
89557
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die vom Strafsenat des BGH geäußerte Auffassung, ein Behandlungsabbruch sei umso eher Vertretbar, je weniger die Wiederherstellung eines menschenwürdigen Lebens zu erwarten ist und je kürzer der Tod bevorsteht, ist für die Betrachtung des rechtlichen Müssens in zivilrechtlicher Sicht zwar hilfreich, lässt aber zugleich Zweifel bestehen.
Schlagworte
SONDENERNAEHRUNG
Strafsenat
Geäußerte
Auffassung
Behandlungsabbruch
Vertretbar
Weniger
Wiederherstellung
Menschenwürdigen
Lebens
Erwarten
Kürzer
Bevorsteht
Rechtsdepesche
Köln