CareLit Fachartikel

Schadensersatzanspruch wegen Verweigerung der Einstellung der künstlichen ErnährungLG Traunstein vom 7.12.2005 (3 0 314/04)

Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 3 · S. 49 bis 50

Dokument
89557
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 3
Seiten
49 bis 50
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die vom Strafsenat des BGH geäußerte Auffassung, ein Behandlungsabbruch sei umso eher Vertretbar, je weniger die Wiederherstellung eines menschenwürdigen Lebens zu erwarten ist und je kürzer der Tod bevorsteht, ist für die Betrachtung des rechtlichen Müssens in zivilrechtlicher Sicht zwar hilfreich, lässt aber zugleich Zweifel bestehen.

Schlagworte

SONDENERNAEHRUNG Strafsenat Geäußerte Auffassung Behandlungsabbruch Vertretbar Weniger Wiederherstellung Menschenwürdigen Lebens Erwarten Kürzer Bevorsteht Rechtsdepesche Köln