CareLit Fachartikel
Rechtzeitigkeit der Aufklärung vor einer OperationOLG Koblenz vom 15.12.2005 (5 U 676/05)
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 3 · S. 51 bis 52
Dokument
89558
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erfolgt die Aufklärung eines Patienten im Rahmen eines stationären Aufenthalts erst am Tage es Eingriffs, ist dies, von Notfällen abgesehen, geimäßig zu spät. Dies kann zur Folge haben, dass keine wirksame Einwilligung vorliegt, so dass eine Einstandspflicht für die Folgen einer Behandlung entstehen.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
ES
BEHANDLUNGSFEHLER
ORCHITIS
LEISTE
KRANKENUNTERLAGEN
RISIKO
HÖHE
ÄRZTE
BERLIN
PATIENTEN
Rechtsdepesche
Köln