CareLit Fachartikel
Rechtzeitigkeit der Aufklärung vor einer OperationOLG Koblenz vom 15.12.2005 (5 U 676/05)
Rechtsdepesche, Köln · 2006 · Heft 3 · S. 51 bis 52
Dokument
89558
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erfolgt die Aufklärung eines Patienten im Rahmen eines stationären Aufenthalts erst am Tage es Eingriffs, ist dies, von Notfällen abgesehen, geimäßig zu spät. Dies kann zur Folge haben, dass keine wirksame Einwilligung vorliegt, so dass eine Einstandspflicht für die Folgen einer Behandlung entstehen.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
Aufklärung
Erfolgt
Rahmen
Stationären
Aufenthalts
Eingriffs
Notfällen
Abgesehen
Geimäßig
Folge
Keine
Wirksame
Rechtsdepesche
Köln