Neufassung des § 64 StGB und dessen Bedeutung für die Unterbringung von suchtkranken Rechtsbrechern im Maßregelvollzug
Michael Soyka · Nervenheilkunde · 2024 · Heft 03 · S. 92-96
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZUSAMMENFASSUNGZum 01.10.2023 ist die Neufassung des § 64 StGB, der die Maßregel (Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher mit Suchterkrankungen) bedingt, in Kraft getreten. Die Neufassung zielt auf eine deutliche Beschränkung der Zahl der nach § 64 StGB untergebrachten Straftäter ab. Das Vorliegen und der Schweregrad einer Substanzkonsumstörung, ihre Bedeutung (Zusammenhang) mit der angeklagten Anlasstat und die Erfolgsaussichten einer Unterbringung nach § 64 StGB müssen genau begründet werden. Die Neufassung wird erhebliche Bedeutung für die Gutachtens- und Rechtspraxis haben.