Umsetzung der Berufskrankheiten (BK)-Reform: Auswirkungen in der Praxis
Christoph Skudlik · Aktuelle Dermatologie · 2024 · Heft 03 · S. 134-139
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungDurch die Reform des Berufskrankheitenrechts zum 01.01.2021 mit Wegfall des Unterlassungszwangs sind die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Berufskrankheit Nr. 5101 wesentlich erleichtert worden. Maßgebliche Anerkennungsvoraussetzung ist nunmehr v.a. das Kriterium der Schwere, welches sich insbesondere aus dem Ansprechen der beruflich verursachten oder verschlimmerten Hauterkrankung auf dermatologische Therapie und Prävention ergibt. Aus der Anerkennung einer Berufsdermatose als Berufskrankheit ergeben sich für die betroffenen Patienten und die Hautarztpraxis Vorteile im Hinblick auf Kostenüber…