Leistungspflicht der GKV für Behandlungsmethoden, Arzneiund Heilmittel der besonderen Therapierichtungen
Günter, R.; Pelzer, T. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 2 · S. 110 bis 114
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neue Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien Empfehlungen über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode abgegeben hat. In seinem Urteil vom 22. März 2005 hat das Bundessozialgericht (BSG) den gesetzlichen Kassen erlaubt, Naturheilverfahren stärker zu berücksichtigen als bisher. Die Autoren stellen den Sachverhalte des Urteils dar, nennen wesentliche Urteilsgründe und erläutern die Bedeutung der Entscheidung.