Eine ambulante Behandlungsweisung wäre hilfreich für die Behandlung und Deliktprävention bei Menschen mit Psychosen – Pro
Frank Schwärzler, Udo Frank · Psychiatrische Praxis · 2024 · Heft 02 · S. 66-67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der verfassungsgerichtlich angestoßenen bundesweiten Überarbeitung der Landesgesetze zur Unterbringung psychisch kranker Menschen und der Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung wider Willen wurden Fortschritte erreicht für die Rechtssicherheit von Patient*innen und Behandelnden sowie ein Höchstmaß an Patientenautonomie angestrebt. Zwangsbehandlungen setzen jedoch meist eine Fremd- oder Selbstgefährdung voraus und können stets nur im stationären Rahmen durchgeführt werden. Rechtlich und allgemeinpsychiatrisch steht damit kein Mittel zur Verhinderung schwerer Rückfälle zur Verfügung.