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Eine ambulante Behandlungsweisung wäre hilfreich für die Behandlung und Deliktprävention bei Menschen mit Psychosen – Pro

Frank Schwärzler, Udo Frank · Psychiatrische Praxis · 2024 · Heft 02 · S. 66-67

Dokument
896401
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Psychiatrische Praxis
Autor:innen
Frank Schwärzler, Udo Frank
Ausgabe
Heft 02 / 2024
Jahrgang 51
Seiten
66-67
Erschienen: 2024-03-01 00:00:00
ISSN
0303-4259

Zusammenfassung

Mit der verfassungsgerichtlich angestoßenen bundesweiten Überarbeitung der Landesgesetze zur Unterbringung psychisch kranker Menschen und der Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung wider Willen wurden Fortschritte erreicht für die Rechtssicherheit von Patient*innen und Behandelnden sowie ein Höchstmaß an Patientenautonomie angestrebt. Zwangsbehandlungen setzen jedoch meist eine Fremd- oder Selbstgefährdung voraus und können stets nur im stationären Rahmen durchgeführt werden. Rechtlich und allgemeinpsychiatrisch steht damit kein Mittel zur Verhinderung schwerer Rückfälle zur Verfügung.

Schlagworte

Psychiatrische Praxis