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Verpflichtungsklage im arzneimittelrechtlichen Nachzulassungsverfahren hat eine dem Suspensiveffekt des § 80 Abs. 1 VwGO ähnliche Wirkung
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 2 · S. 122 bis 126
Dokument
89644
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalens vom 15. November 2005. Danach erlischt die fiktive Zulassung eines Arzneimittels erst mit Bestandskraft des Zulassungsverlängerungsversagungsbescheides. Auch nach erstinstanzlicher Bestätigung einer Versagungsentscheidung bleibt die fiktive Zulassung bis zur rechtskräftigen Entscheidung bestehen.
Schlagworte
WIRKUNG
ENTSCHEIDUNG
ARZNEIMITTEL
ALTERNATIVE
VORSCHRIFTEN
RECHT
Pharma Recht
Frankfurt