CareLit Fachartikel
Kooperation statt KonfrontationArbeitsrecht: Mit dem Betriebsrat konstruktiv zusammenarbeiten
Kaminski, R. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 3 · S. 34 bis 35
Dokument
89649
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Pflegediensten mit mindestens für wahlberechtigten Mitarbeitern (§ 1 BetrVG) kann ein Betriebsrat gegründet werden. Arbeitgeber sollten wissen, welche Arbeitsmittel sie dem Betriebsrat zur Verfügung stellen müssen und welche Möglichkeiten der Anfechtung einer Betriebsratswahl sie haben.
Schlagworte
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
UNTERNEHMEN
KOSTEN
BETRIEB
Betriebsrat
Welche
Pflegediensten
Mindestens
Wahlberechtigten
Mitarbeitern
Betrvg
Gegründet
Sollten
Wissen
Arbeitsmittel