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Förderung ambulanter HospizdiensteKrankenkassen behalten zweckgebundene Fördergelder in Millionenhöhe

Hiemenz, T. · Krankendienst, Freiburg · 2006 · Heft 3 · S. 79 bis 82

Dokument
89705
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankendienst, Freiburg
Autor:innen
Hiemenz, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 79
Seiten
79 bis 82
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
0023-4486
DOI

Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Krankenkassen vor vier Jahren verpflichtet den Aufbau ambulanter Hospizdienste zu fördern. Seit 2002 stellt der Gesetzgeber hierfür Fördergelder zur Verfügung. Seit nunmehr vier Jahren behalten die Krankenkassen jährlich jeweils etwa sechs Millionen Euro der Fördergelder ein. Auch auf die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz, die vom Gesetzgeber für die Sorge um Sterbenskranke vorgesehenen Fördermittel für eine sog. Sockelförderung zur Verfügung zu stellen oder die Gelder auf das Folgejahr zu übertragen, können sich die Kassen nicht e…

Schlagworte

HOSPIZ STERBEBEGLEITUNG PERSONALKOSTEN BETRUG KRANKENKASSE Krankendienst Freiburg