Förderung ambulanter HospizdiensteKrankenkassen behalten zweckgebundene Fördergelder in Millionenhöhe
Hiemenz, T. · Krankendienst, Freiburg · 2006 · Heft 3 · S. 79 bis 82
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Krankenkassen vor vier Jahren verpflichtet den Aufbau ambulanter Hospizdienste zu fördern. Seit 2002 stellt der Gesetzgeber hierfür Fördergelder zur Verfügung. Seit nunmehr vier Jahren behalten die Krankenkassen jährlich jeweils etwa sechs Millionen Euro der Fördergelder ein. Auch auf die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz, die vom Gesetzgeber für die Sorge um Sterbenskranke vorgesehenen Fördermittel für eine sog. Sockelförderung zur Verfügung zu stellen oder die Gelder auf das Folgejahr zu übertragen, können sich die Kassen nicht e…