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Arbeitgeber muss Verfehlungen des Mitarbeiters beweisenVerhaltensbedingte Kündigung

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2006 · Heft 3 · S. 228 bis 229

Dokument
89789
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 3 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
228 bis 229
Erschienen: 2006-03-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Arbeitsverhältnisse werden aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gründe gekündigt. Man unterscheidet zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungsgründen. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe setzen stets ein arbeitsvertragswidriges Verhalten des Gekündigten voraus. Verhaltensweisen, die keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen, können eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers nicht rechtfertigen.

Schlagworte

KUENDIGUNG VERHALTEN ESSEN ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN FERNSEHEN ARBEITSPLATZ Die Schwester Der Pfleger Melsungen