CareLit Fachartikel
Arbeitgeber muss Verfehlungen des Mitarbeiters beweisenVerhaltensbedingte Kündigung
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2006 · Heft 3 · S. 228 bis 229
Dokument
89789
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsverhältnisse werden aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gründe gekündigt. Man unterscheidet zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungsgründen. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe setzen stets ein arbeitsvertragswidriges Verhalten des Gekündigten voraus. Verhaltensweisen, die keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen, können eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers nicht rechtfertigen.
Schlagworte
KUENDIGUNG
VERHALTEN
ESSEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
FERNSEHEN
ARBEITSPLATZ
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen