CareLit Fachartikel
Zwei Jahre Probezeit?
Berger-Delhey, U. · Heim und Pflege, Kulmbach · 2006 · Heft 3 · S. 74 bis 76
Dokument
89805
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist u. a. eine Lockerung des Kündigungsschutzes geplant: Zukünftig sollen Arbeitgeber eine Probezeit von bis zu 2 Jahren vereinbaren können. Alles Wissenswerte für Arbeitnehmer und -geber zum Probearbeitsverhältnis.
Schlagworte
KUENDIGUNG
ZEIT
UNSICHERHEIT
ARBEITSPLATZ
VERTRAUEN
RECHTSPRECHUNG
EIGNUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
BUNDESREGIERUNG
TEXTILIEN
BAKTERIEN
Heim und Pflege
Kulmbach