CareLit Fachartikel
Zu den Beweisanforderungen hinsichtlich der Funktionstauglichkeit, des therapeutischen Nutzens und der Qualität eines neuen Hilfsmittels in der gesetzlichen Krankenversicherung
Werner, F. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 7 bis 10
Dokument
89833
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis rechtfertigt die Annahme, dass es nach Auffassung der Krankenkassen grundsätzlich verordnungsfähig ist. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Hersteller die Funktionstauglichkeit und den therapeutischen Nutzen des Hilfsmittels sowie die Qualität nachweist. Der Autor stellt die neuere Rechtsprechung vor und geht auf das Thema Beweismaßstab für die Funktionstauglichkeit, therapeutische Wirksamkeit und Qualität ein.
Schlagworte
PFLEGEHILFSMITTEL
AUFNAHME
KRANKENKASSE
ARZNEIMITTELRECHT
KRANKENVERSICHERUNG
MedizinProdukte Recht
Frankfurt