CareLit Fachartikel

Zu den Beweisanforderungen hinsichtlich der Funktionstauglichkeit, des therapeutischen Nutzens und der Qualität eines neuen Hilfsmittels in der gesetzlichen Krankenversicherung

Werner, F. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 7 bis 10

Dokument
89833
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Werner, F.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 6
Seiten
7 bis 10
Erschienen: 2006-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis rechtfertigt die Annahme, dass es nach Auffassung der Krankenkassen grundsätzlich verordnungsfähig ist. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Hersteller die Funktionstauglichkeit und den therapeutischen Nutzen des Hilfsmittels sowie die Qualität nachweist. Der Autor stellt die neuere Rechtsprechung vor und geht auf das Thema Beweismaßstab für die Funktionstauglichkeit, therapeutische Wirksamkeit und Qualität ein.

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL AUFNAHME KRANKENKASSE ARZNEIMITTELRECHT KRANKENVERSICHERUNG MedizinProdukte Recht Frankfurt