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Korruptionsrecht - Wo hören zulässige Geschenke auf und fängt der unzulässige Vorteil an?
Pelz, C. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 16 bis 20
Dokument
89835
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn eine Zuwendung als Vorteil anzusehen ist, stellt dies nur einen Straftatbestand dar, wenn eine Unrechtsvereinbarung hinzukommt. Der Autor erläutert zunächst den Begriff des Vorteils, anschließend geht er auf die Unrechtsvereinbarung ein. Abschließend wird erklärt, wann eine Zuwendung straflos ist, weil eine Unrechtsvereinbarung fehlt und bei der Annahme durch den Amtsträger nicht der Anschein der Käuflichkeit dienstlichen Tätigwerdens entstehen kann.
Schlagworte
KOSTEN
KORRUPTION
STRAFE
RECHTSPRECHUNG
ZUWENDUNG
MedizinProdukte Recht
Frankfurt