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Korruptionsrecht - Wo hören zulässige Geschenke auf und fängt der unzulässige Vorteil an?

Pelz, C. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 16 bis 20

Dokument
89835
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Pelz, C.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 6
Seiten
16 bis 20
Erschienen: 2006-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Wenn eine Zuwendung als Vorteil anzusehen ist, stellt dies nur einen Straftatbestand dar, wenn eine Unrechtsvereinbarung hinzukommt. Der Autor erläutert zunächst den Begriff des Vorteils, anschließend geht er auf die Unrechtsvereinbarung ein. Abschließend wird erklärt, wann eine Zuwendung straflos ist, weil eine Unrechtsvereinbarung fehlt und bei der Annahme durch den Amtsträger nicht der Anschein der Käuflichkeit dienstlichen Tätigwerdens entstehen kann.

Schlagworte

KOSTEN KORRUPTION STRAFE RECHTSPRECHUNG ZUWENDUNG MedizinProdukte Recht Frankfurt