Verkürzter Versorgungsweg und Beteiligung des HNO-Arztes an Hörgeräteakustikbetrieb über Aktienbesitz
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 20 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des OLG Köln vom 4. November 2005. Dabei geht es um ein Hörgeräteakustikunternehmen, dass einem HNO-Arzt eine Beteiligung mittels Aktien angetragen hat und dies mit dem Hinweis verbunden hat, dass der Arzt von der Versorgung der Patienten bei der Zusammenarbeit im verkürzten Versorgungsweg profitieren könne. Gegen das Berufsrecht der Ärzte wird verstoßen, wenn das Unternehmen in seiner Werbung darauf hinweist, dass für den Arzt die aktienrechtliche Beteiligung um so lukrativer wird, je häufiger er Patienten beim Erwerb von Hörgeräten an seine Gesellschaft verweist.