CareLit Fachartikel
Zur Abgrenzung Lebens-/Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 25 bis 34
Dokument
89841
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des OVG NRW vom 10. November 2005. Hier wird festgestellt, dass bei der Abgrenzung zwischen Lebens-/Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln der Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften gilt, auch im nationalen Recht. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die gemeinschaftsrechtliche Einstufung eines Produkts als Arzneimittel durch die Qualifizierung des Produkts in einem anderen Mitgliedstaat als Lebens-/Nahrungsergänzungsmittel nicht berührt werde.
Schlagworte
RICHTLINIE
NAHRUNGSMITTEL
ARZNEIMITTEL
URTEIL
NAHRUNGSERGAENZUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt